Kindeswohl

Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, das sowohl das körperliche, geistige oder seelische Wohlergehen eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen als auch ihre/seine gesunde Entwicklung umfasst.

Aufgrund unserer Werteorientierung hat die Jugendarbeit in der Feuerwehr einen Schutz- und Erziehungsauftrag, der sich auch aus dem § 8a SGB VIII ableitet. Auch verpflichtet uns die Kinderrechtskonvention, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und zu beteiligen, um das Kindeswohl zu gewähren. Wir alle sind in den Jugendfeuerwehren dem Kindeswohl verpflichtet!

Kindeswohlverletzungen können in verschiedenen Arten und Formen von Gewalt mit den unterschiedlichen Ausprägungen bei den Kindern und Jugendlichen vorkommen.

Mittels einer illustrierten Feuerwache werden die drei Prinzipien Schützen, Fördern und Beteiligen der Jugend- und Kinderrechte symbolisiert. Je ein geöffnetes Tor der Wache symbolisiert eines der Prinzipien. In Tor 1 – Schützen – legt ein Erwachsener schützend den Arm um einen Jugendlichen der Jugendfeuerwehr. In Tor 2 – Fördern – basteln zwei Jugendliche gemeinsam an einer Skulptur. In Tor 3 – Beteiligen – diskutieren verschiedene Jugendliche mit und ohne Behinderung.

Verbandliche Herausforderung und Schutzmaßnahmen

Essenzieller Bestandteil des Schutzauftrags, den wir in den Kindergruppen und Jugendfeuerwehren haben, ist, das Kindeswohl zu garantieren und alle erdenklichen Anstrengungen zur Verbesserung der Prävention der Gefährdung des Kindeswohls oder vor sexualisierter Gewalt zu unternehmen, insbesondere gilt: null Toleranz bei Übergriffen!

Die Zuwendung zum Thema Kindeswohl in der Deutschen Jugendfeuerwehr besteht aus verschiedenen Bausteinen, die aufeinander aufbauen und stets weiterentwickelt werden.
Grundsätzlich sind die kontinuierliche Bearbeitung des Themas sowie die Schaffung hilfreicher Strukturen für die Kinder und Jugendlichen innerhalb der Kindergruppen in der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr wichtig.

Unsere Ziele sind deshalb:

Diese Ziele werden in unserem Verband durch konkrete Maßnahmen verfolgt:

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Dieser Kodex dient gleichzeitig sowohl für das klare verbandliche Bekenntnis als auch für jede einzelne in der Jugendarbeit tätige Person. 

1. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt.

Das bedeutet in der Praxis:

2. Wir versuchen, die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrzunehmen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz zu schaffen.

Das bedeutet in der Praxis:

3. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung.

Das bedeutet in der Praxis:

4. Wir nutzen unsere Rolle als Leitende oder als sonstige Betreuende nicht für sexuelle Kontakte zu uns anvertrauten jungen Menschen.

Das bedeutet in der Praxis:

5. In der Jugendarbeit der Feuerwehr ist in vielen Bereichen (z. B. bei Übungen, der Ausbildungsarbeit, bei Freizeiten und Zeltlagern, bei Sport und Spiel etc.) ein direkter, enger Körperkontakt nicht immer zu vermeiden. Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen ernst und wahren diese.

Das bedeutet in der Praxis:

6. Wir respektieren die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Mitgliedern und Teilnehmenden sowie der Betreuenden.

Das bedeutet in der Praxis:

7. Wir schreiten bei Grenzübertritten anderer in Gruppen, bei Aktivitäten etc. ein und intervenieren aktiv.

Das bedeutet in der Praxis:

8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall werden die entsprechenden Strukturen im Verband zunächst anonym informiert und professionelle Unterstützung hinzugezogen.

Das bedeutet in der Praxis:


Quellen und Literatur


Autoren

  • Dr. Andreas Adams, Hessische Jugendfeuerwehr
  • Uwe Danker, Deutsche Jugendfeuerwehr