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Die Deutsche Jugendfeuerwehr – dem Kindeswohl verpflichtet!

Mit Kindeswohl wird ein Rechtsgut aus dem deutschen Familienrecht bezeichnet, das sowohl das körperliche, geistige oder seelische Wohlergehen eines Kindes oder einer/eines Jugendlichen als auch ihre/seine gesunde Entwicklung umfasst.

Aufgrund unserer Werteorientierung hat die Jugendarbeit in der Feuerwehr einen Schutz- und Erziehungsauftrag, der sich auch aus dem § 8a SGB VIII ableitet. Auch verpflichtet uns die Kinderrechtskonvention, Kinder und Jugendliche zu schützen, zu fördern und zu beteiligen, um das Kindeswohl zu gewähren.

Kindeswohlverletzungen können in verschiedenen Arten und Formen von Gewalt mit den unterschiedlichen Ausprägungen bei den Kindern und Jugendlichen vorkommen.

Verbandliche Herausforderung und Schutzmaßnahmen

Essenzieller Bestandteil des Schutzauftrags, den wir in den Kindergruppen und Jugendfeuerwehren haben, ist, das Kindeswohl zu garantieren und alle erdenklichen Anstrengungen zur Verbesserung der Prävention der Gefährdung des Kindeswohls oder vor sexualisierter Gewalt zu unternehmen, insbesondere gilt: null Toleranz bei Übergriffen!

Die Zuwendung zum Thema Kindeswohl in der Deutschen Jugendfeuerwehr besteht aus verschiedenen Bausteinen, die aufeinander aufbauen und stets weiterentwickelt werden.
Grundsätzlich sind die kontinuierliche Bearbeitung des Themas sowie die Schaffung hilfreicher Strukturen für die Kinder und Jugendlichen innerhalb der Kindergruppen in der Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr wichtig.

Unsere Ziele sind deshalb:

  • Sensibilisierung der Mitglieder und Mitarbeitenden, egal ob jung oder alt, für die Problematik
  • Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und Schutzkonzepten
  • Aufbau verbandlicher Strukturen zur angemessenen und fachlichen Intervention bei Verletzungen des Kindeswohls

Diese Ziele werden in unserem Verband durch konkrete Maßnahmen verfolgt:

  • Sensibilisierung und Schulung der haupt- und ehrenamtlichen Personen durch Lehrgänge und Seminare an den Landesfeuerwehrschulen und Jugendfeuerwehrausbildungszentren
  • Integration des Themas Kinderrechte und Kindeswohl in die JuLeiCa-Ausbildung
  • Selbstverpflichtung aller in der Feuerwehr, die mir Kindern und Jugendlichen zu tun haben, auf den Verhaltenskodex (s. u.)
  • Informationsmaterial und Anleitungen zum korrekten Handeln bei Verdachtsfällen
  • Kooperation mit einschlägigen Beratungsstellen
  • Präventionsmaßnahmen zur Stärkung der Kinder und Jugendlichen

Verhaltenskodex zum Kindeswohl

Dieser Kodex dient gleichzeitig sowohl für das klare verbandliche Bekenntnis als auch für jede einzelne in der Jugendarbeit tätige Person. 

1. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Schaden und Gefahren, Missbrauch und Gewalt.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir sind sensibel für die Gefühle von Kindern und Jugendlichen und respektieren ihre Privatsphäre.
  • Wir dulden keine Gewalttätigkeiten in unserer Gruppe bzw. in unseren Reihen.
  • Wir beobachten aufmerksam, ob ein Kind oder ein/-e Jugendliche/r sich im Verhalten ändert oder Auffälligkeiten zeigt und protokollieren Beobachtungen, die auf eine Kindeswohlgefährdung hinweisen könnten.

2. Wir versuchen, die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahrzunehmen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz zu schaffen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir respektieren die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf körperliche Nähe. Ein Nein heißt nein!
  • Wir suchen nicht aktiv oder unnötig Körperkontakt zu Kindern und Jugendlichen.
  • Wir sind aber für unsere Schutzbefohlenen da, wenn sie den Kontakt zu uns suchen (z. B. beim Trösten oder bei Heimweh).

3. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir schweigen nicht zu ausgrenzendem und diskriminierendem Verhalten, sondern schreiten aktiv ein.
  • Wir schlichten Streit in der Gruppe und arbeiten Mobbing auf.
  • Wir unterbinden verletzende Aussagen, Reden und Witze und erklären dies.

4. Wir nutzen unsere Rolle als Leitende oder als sonstige Betreuende nicht für sexuelle Kontakte zu uns anvertrauten jungen Menschen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir flirten nicht mit Schutzbefohlenen und beginnen keine körperliche Beziehung.
  • Wir erwarten keinerlei Gegenleistung der Kinder und Jugendlichen uns als Leitenden gegenüber.
  • Wir nutzen unsere Machtposition gegenüber den Kindern und Jugendlichen niemals aus.

5. In der Jugendarbeit der Feuerwehr ist in vielen Bereichen (z. B. bei Übungen, der Ausbildungsarbeit, bei Freizeiten und Zeltlagern, bei Sport und Spiel etc.) ein direkter, enger Körperkontakt nicht immer zu vermeiden. Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und Jugendlichen ernst und wahren diese.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir sind sensibel für mögliche Empfindungen, die Berührungen auch ungewollt auslösen können.
  • Wir fragen vor einer Berührung (z. B. bei Hilfestellungen) immer um Erlaubnis.
  • Wir achten darauf, Kinder und Jugendliche niemals an intimen Körperstellen zu berühren – auch nicht bei Sport oder Spiel. Auch können andere Kinder oder Jugendliche im Bedarfsfall und in Absprache Berührungen zur Hilfestellung übernehmen.

6. Wir respektieren die Intimsphäre und persönlichen Grenzen der Scham von Mitgliedern und Teilnehmenden sowie der Betreuenden.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir achten auf getrennte Schlafstätten, Sanitär- und Duschmöglichkeiten und nutzen diese nicht gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen.
  • Wir kündigen uns angemessen an, wenn wir Umkleiden oder Schlafräume/-zelte betreten.
  • Wir akzeptieren, wenn Kinder und Jugendliche sich nicht vor anderen umkleiden wollen, und geben Raum für Intimsphäre.

7. Wir schreiten bei Grenzübertritten anderer in Gruppen, bei Aktivitäten etc. ein und intervenieren aktiv.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir dulden keine Beleidigungen.
  • Wir wenden uns gegen jegliche Art der Ausgrenzung und Diskriminierung.
  • Wir schreiten bei Gewalttätigkeiten sofort ein und beenden diese.

8. Im Konflikt- oder Verdachtsfall werden die entsprechenden Strukturen im Verband zunächst anonym informiert und professionelle Unterstützung hinzugezogen.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Wir klären weitere Schritte mit dem betroffenen Kind oder der/dem Jugendlichen ab, wenn wir von ihr/ihm von einem Übergriff erfahren haben. Haben wir einen eigenen Verdacht, besprechen wir unseren Verdacht und unsere Beobachtungen mit anderen im Team.
  • Wir handeln bei fortbestehendem Verdacht innerhalb unserer Organisation und informieren die Wehrleitung.
  • Wir versuchen nicht selbst zu konfrontieren oder zu therapieren, sondern suchen Hilfe bei offiziellen Stellen der Kinder- und Jugendhilfe oder Beratungsstellen.

Quellen und Literatur