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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der DJF

Die Deutsche Jugendfeuerwehr, ihre Mitglieder und Verantwortlichen bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Mit diesem Bekenntnis sind zwei miteinander zusammenhängende, aber nicht deckungsgleiche Aufgaben verbunden:

  • Jugendfeuerwehren sollen sich einerseits an der Vermittlung demokratischer Grundwerte beteiligen und jeglichen Tendenzen, die sich gegen diese Werte richten, entgegenwirken. Das kann z. B. bedeuten, aktuelle gesellschaftspolitische Entwicklungen und Ereignisse in den Kinder- und Jugendgruppen zum Gegenstand zu machen und entsprechende Bildungsangebote zu organisieren.
  • Zum anderen sollen Jugendfeuerwehren aber auch selbst Orte sein, an denen demokratische Beteiligung für Kinder und Jugendliche erlebbar wird und Kinderrechte verwirklicht werden (siehe § 8 und § 11 SGB VIII sowie UN-Kinderrechtskonvention Art. 12 u. 13).

Eine solche Beteiligung erschöpft sich nicht in formalen Strukturen (z. B. Gremien und Sprecherinnen- und Sprecherrollen) oder bloßen Mehrheitsentscheidungen, sondern setzt eine gelebte Kultur der Beteiligung voraus.

Beteiligung im Spannungsbogen

Besonders der Anspruch einer umfassenden Erlebbarkeit demokratischer Partizipation stellt für die Jugendfeuerwehren eine Herausforderung dar, da sie eine Doppelrolle innehaben und zum Teil widersprüchlichen Anforderungen genügen sollen.

Sie sind einerseits in die Strukturen der Feuerwehren eingebettet, die hierarchisch organisiert sind und häufig nicht mit Formaten arbeiten, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv oder zugänglich sind. Komplizierte Verbandsstrukturen z. B. belohnen Insiderwissen, das junge Menschen naturgemäß gar nicht haben können; Gremienmitgliedschaften oder Funktionen sind häufig mit zeitlichen Erwartungen (Amtsperioden) verknüpft, die junge Menschen in einer dynamischen Lebensphase nur schwer erfüllen können oder wollen; Routinen der Entscheidungsfindung, die sich auch im verbandlichen Alltag am hierarchischen Modell des Feuerwehreinsatzes orientieren, widersprechen den Erfahrungen gemeinschaftlichen Entscheidens, die Kinder und Jugendliche an anderen Orten machen. Als Nachwuchsorganisation der Feuerwehren sind Jugendfeuerwehren aber an diese Strukturen gebunden und können sich den Anforderungen des „Mutterverbands“ nicht ohne Weiteres entziehen. Und selbstverständlich sollen die Mitglieder der Jugendfeuerwehren auch auf die verbandliche Arbeit in den Feuerwehren vorbereitet werden.

Parallel dazu sind die Jugendfeuerwehren aber auch andererseits ein Bestandteil der Jugendverbandswelt. Hier steht die Selbstorganisation junger Menschen im Zentrum. In ihrer Rolle als Jugendverband treten die Jugendfeuerwehren bspw. in Stadt-, Kreis- oder Landesjugendringen bzw. im Bundesjugendring auf und erhalten Fördermittel auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII). Im Sozialgesetzbuch wird die Aufgabe von Jugendverbänden klar definiert: „In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet“ (§ 12 Abs. 2 SGB VIII). Nach diesem Verständnis spielen in Jugendfeuerwehren nicht Erwachsene, die etwas für junge Menschen organisieren, die Hauptrolle, sondern die Kinder und Jugendlichen selbst. Den Betreuenden kommt nach diesem Rollenverständnis lediglich die Aufgabe zu, junge Menschen bei ihrer Selbstorganisation zu unterstützen und notwendige rechtliche Pflichten zu übernehmen.

 

Die Widersprüche und Spannungen, die sich aus diesem Doppelstatus der Jugendfeuerwehren ergeben, müssen im konkreten Dienst aufgelöst werden. Dabei besteht nicht der Anspruch, Beteiligung in allen Situationen als Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Beteiligung spielt sich vielmehr in einem Spektrum von „Scheinbeteiligung“ bis zu echter Selbstverwaltung ab.

Querverweis für Vertiefungen

Zudem sind im Kapitel Allgemeine Grundlagen noch die gesetzliche Herleitungen und wesentliche Informationen zum Thema Freiräume und Selbstbetsimmung & Selbstorganisation zu finden. Darüberhinaus leitet sich dies auch von den Jugend- und Kinderrechten Partizipation und Beteiligung ab.

Stufen der Beteiligung (klassisch)

  1. Fremdbestimmung:
    Keine echte Beteiligung, sondern Manipulation und Instrumentalisierung: Sowohl Inhalte und Arbeitsformen als auch Ergebnisse eines Projekts sind hier fremddefiniert. Die „beteiligten“ Kinder und Jugendliche haben keine Kenntnisse von den Zielen und verstehen das Projekt selbst nicht.
    (Beispiel: Plakate auf einer Demonstration tragen, die den Kindern von Erwachsenen in die Hand gedrückt werden, ohne zu wissen, was dies bedeutet; Ausbildung und Veranstaltungen der Jugendfeuerwehr werden nur durch die/den Jugendfeuerwehrwart/-in geplant, Kinder und Jugendliche sind nur Teilnehmende)
  2. Dekoration:
    Kinder und Jugendliche wirken auf einer Veranstaltung mit, ohne genau zu wissen, warum sie dies tun oder worum es eigentlich geht. Sie fungieren als schmückendes Beiwerk, um der Veranstaltung einen Anschein von Beteiligung und/oder Kinder- und Jugendnähe zu geben.
    (Beispiel: Aufführung eines Programmpunkts auf einer Erwachsenenveranstaltung, Beistellen auf ein Foto mit Erwachsenen, z. B. Jugendfeuerwehrmitglied neben hohen Feuerwehr-Funktionsträgerinnen und -trägern)
  3. Alibi-Teilnahme:
    Kinder und Jugendliche nehmen an Konferenzen teil, haben aber nur scheinbar eine Stimme mit Wirkung. Die Kinder und Jugendlichen entscheiden jedoch selbst, ob sie das Angebot wahrnehmen oder nicht.
    (Beispiel: Vereinsveranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche zwar vertreten sind, ihre Meinung/Stimme jedoch keinen Einfluss hat; Delegiertenversammlung mit nur wenigen Jugendlichen als Delegierte und/oder Fraktionszwang bei Abstimmungen)
  4. Teilhabe:
    Kinder und Jugendliche können sich in einem gewissen eingeschränkten Maß engagieren und beteiligen.
    (Beispiel: wie Punkt 3 – nur mit erweiterten Teilhabemöglichkeiten; Delegiertenversammlung mit mehr jugendlichen als erwachsenen Delegierten und freier Entscheidung bei Abstimmungen)
  5. Zugewiesen, aber informiert:
    Ein Projekt ist von Erwachsenen vorbereitet, die Kinder und Jugendlichen sind jedoch gut informiert, verstehen, worum es geht, und wissen, was sie bewirken wollen.
    (Beispiel: (Schul-)Projekte zu unterschiedlichen Themen; durch die/den Jugendfeuerwehrwart/-in initiiertes und geführtes Projekt mit starker Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der praktischen Ausgestaltung)
  6. Mitwirkung:
    Indirekte Einflussnahme durch Interviews oder Fragebögen: Bei der konkreten Planung und Realisierung einer Maßnahme werden Kinder und Jugendliche angehört oder befragt, haben jedoch keine Entscheidungsbefugnis.
    (Beispiel: Projekte kommunaler Stadtteilentwicklung; Mitgliederbefragung zu Inhalten des JF-Dienstes und zur Dienstplangestaltung)
  7. Mitbestimmung:
    Beteiligungsrecht: Kinder und Jugendliche werden tatsächlich bei Entscheidungen einbezogen. Die Idee des Projekts kommt von Erwachsenen, alle Entscheidungen werden aber gemeinsam und demokratisch mit den Kindern und Jugendlichen getroffen.
    (Beispiel: Projekte kommunaler Stadtteilentwicklung mit verankerten Beteiligungsrechten; Aufstellung des JF-Dienstplans im (von der/dem Jugendfeuerwehrwart/-in) gegebenen Rahmen unter Einbeziehung des Jugendfeuerwehrausschusses bzw. alle JF-Mitglieder)
  8. Selbstbestimmung:
    Auf dieser Stufe wird z. B. ein Projekt von den Kindern und Jugendlichen selbst initiiert. Diese Eigeninitiative wird von engagierten Erwachsenen unterstützt oder gefördert. Die Entscheidungen treffen die Kinder und Jugendlichen selbst; Erwachsene werden gegebenenfalls beteiligt und tragen die Entscheidungen mit.
    (Beispiel: Projekte des Jugendforums gemeinsam mit den JF-Betreuenden, Kinder initiieren ein Baumpflanzprojekt)
  9. Selbstverwaltung:
    Selbstorganisation: Kinder und Jugendliche haben völlige Entscheidungsfreiheit über das Ob und Wie eines Angebots und handeln aus eigener Motivation. Entscheidungen werden den Erwachsenen lediglich mitgeteilt.
    (Beispiel: Projekte des Jugendforums, die von diesem eigenständig umgesetzt werden, Kinder initiieren ein Baumprojekt und setzen es eigenverantwortlich um)

Das Stufenmodell der Beteiligung orientiert sich am Grad der Teilhabe und Mitbestimmung; es stellt keine Forderung dar, immer die absolut höchste Stufe erreichen zu müssen. Dennoch muss die zu dem gesetzten Rahmen passende höchste Stufe der Beteiligung angestrebt und realisiert werden.

Linktipps zu den Standards von Jugendbeteiligung:

Zudem gibt es Qualitätsstandards, auf die sich die Jugendverbände geeinigt haben und sich fokussieren wollen, weil es neben den gesetzlichen Vorgaben der eigene Anspruch ist, dass Kinder und Jugendliche sich selbst organisieren und Verantwortung übernehmen.

Grundsätze der Beteiligung

Die Partizipation, die Beteiligung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auf den Stufen der Mit- und Selbstbestimmung baut auf folgenden Grundsätzen auf:

  • Informationsrecht:
    Die Informationsweitergabe an Kinder und Jugendliche über Entscheidungen sowie die möglichen Beteiligungsthemen und -formen sind Grundbedingungen für eine Meinungs- und Willensbildung.
  • Anhörungsrecht:
    Kinder und Jugendliche müssen gehört werden und die Verantwortlichen müssen auf die konkrete Betroffenheit und auf ihre Interessen reagieren.
    Initiativrecht:
    Erfolgreiche Beteiligung im Jugendverband bietet Kindern und Jugendlichen altersentsprechende Möglichkeiten aktiver Mitgestaltung. Sie entscheiden dabei selbst, in welchen Bereichen sie im Laufe der Beteiligung tätig sein wollen (z. B. Ideenfindung, Planung und Realisierung usw.). Sie können auch die Themen mitbestimmen.
  • Entscheidungsrecht:
    Für eine echte Beteiligung müssen Kinder und Jugendliche das Recht und die Möglichkeit haben, verbindliche (auch eigene) Entscheidungen zu treffen und diese tatsächlich umzusetzen.

Phasen der Jugendbeteiligung

Abbildung von: BDKJ Diözesanverband Paderborn

Es braucht Voraussetzung, um Beteiligung zu initiieren und umzusetzen. Eigene Kompetenzen, Informationen (gegebenenfalls als Input/Impuls), Interesse und Meinungsbildungsprozess sind grundlegend, um (echte) Partizipation starten und realisieren zu können. Mitsprache, Mit-Entscheidung und Aktivbeteiligung sind dann Stufen der Beteiligung. Je mehr Kinder und Jugendliche selbstbestimmen und selbst organisieren, desto besser oder mehr Partizipation wird möglich und erreicht. Das Ziel ist die eigene Umsetzung der Jugendlichen. (Vergleiche BDKJ und Wikipedia)

Verbandsstrukturen der Beteiligung

Zur praktischen verbandlichen Umsetzung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Diskussionen und Entscheidungsprozessen gibt es bei den Jugendfeuerwehren auf den verschiedenen Ebenen Jugendsprecherinnen, Jugendsprecher und/oder Jugendausschüsse und -foren. Ihre Einrichtung wird von der Deutschen Jugendfeuerwehr ausdrücklich gewünscht und gefördert.

Die Jugendausschüsse mit ihren Sprecherinnen und Sprechern sind ein wertvolles Instrument, um den Kindern und Jugendlichen in den Ortsgruppen die Mit- und Selbstbestimmung zu vermitteln und zu ermöglichen. Sie sollten in den Jugendordnungen verankert werden.

Jugendforen sind nach demokratischen Grundsätzen entsandte Vertretungen junger Menschen, die die besonderen Interessen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Jugendfeuerwehrverbänden und anderen Zusammenschlüssen vertreten.

Das Bundesjugendforum ist ein wesentliches Organ der Mit- und Selbstbestimmung der Kinder und Jugendlichen in unserem Verband und ist zu wichtigen inhaltlichen und projektbezogenen Angelegenheiten, die die Arbeit mit jungen Menschen betreffen, zu hören. Der Deutsche Jugendfeuerwehrausschuss kann dem Bundesjugendforum bestimmte Angelegenheiten, die die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen betreffen, zur Entscheidung übertragen.

Im Bundesjugendforum hat jede/-r die Möglichkeit, die Interessen der Jugendfeuerwehrmitglieder des jeweiligen Bundeslandes zu vertreten. Diese werden dann durch die Bundesjugendsprecherinnen und -sprecher in den Deutschen Jugendfeuerwehrausschuss eingebracht, mit dem Ziel, dort den Anliegen aller Jugendfeuerwehrmitglieder Deutschlands Gehör zu verschaffen (siehe Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr § 14 Bundesjugendforum).

Aufgaben und Ziele der Jugendausschüsse und der Jugendforen

  • Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Verband
  • Sprachrohr der Jugendfeuerwehrmitglieder gegenüber den Verantwortlichen/Leitenden in den Jugendfeuerwehren
  • Mitbestimmung und Teilhabe in den Gremien der (Deutschen) Jugendfeuerwehr
  • Feedback der Kinder und Jugendlichen zu verschiedenen Themen in den Verband hinein
  • Kommunikation und Austausch der Jugendlichen untereinander
  • Meinungsbildung zu jugendpolitischen Themen
  • Freie Themensetzung und -bearbeitung in der Jugendfeuerwehr
  • Projektarbeit

Das Jugendforum ist ein zusätzlicher Raum für Kinder und Jugendliche und bietet eine unterstützende Struktur, die Beteiligung fördern will. Sie erfahren dort eine Art „geschützten Freiraum“, die es ihnen leichter ermöglicht, Dinge zu diskutieren, zu initiieren und zu gestalten, die auf institutionelle Weise im Verband weiterentwickelt und bearbeitet werden müssen.

Jugendforen sind eine Ergänzung und kein Ersatz für Mit- und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen in den Feuerwehren / im Jugendverband. Ihre Beteiligung ist auf die Jugendforen nicht begrenzt. In der Jugendordnung der Deutschen Jugendfeuerwehr heißt es im § 2 Nr. 5: das „… junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und die Vertretung ihrer Interessen durch demokratische Teilhabe zu fördern“ sind (siehe JO der DJF). Zugleich gründet die Mitbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung auf dem Sozialgesetzbuch VIII § 8 und § 11.

Dabei sollen den Teilnehmenden demokratische Prozesse und Möglichkeiten erfahrbar gemacht und ihr Interesse und Verständnis geweckt werden, wie wichtig ihr Engagement für die derzeitigen, aber auch für die zukünftigen Generationen in der Jugendfeuerwehr im Speziellen und in der Gesellschaft im Allgemeinen ist.

Eine Kultur der Beteiligung in den Jugendfeuerwehren

Um eine echte Kultur der Beteiligung in den Jugendfeuerwehren zu verwirklichen, bedarf es mehr als formaler Strukturen. Es bedarf u. a. eines entsprechenden Rollenverständnisses der Betreuenden, Kompetenzen zur Organisation der Beteiligung und ausreichender personeller und materieller Ressourcen.

Rollenverständnis

  • Ist die Beteiligung wirklich gewollt?
  • Verstehen sich die Betreuenden als Ermöglichungsinstanz oder als Entscheidungsträgerinnen und -träger? Begleiten und unterstützen sie oder wollen sie alles selbst machen (Idee, Entscheidung, Planung und Umsetzung)?
  • Werden die Kinder und Jugendlichen aktiv angesprochen und zur Mitwirkung aufgefordert?
  • Wird auf Augenhöhe diskutiert und sind Diskussionen ergebnisoffen?
  • Wird Widerspruch zugelassen und ist sogar erwünscht?

Kompetenzen

  • Kennen die Betreuenden die Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen?
  • Sind die eingesetzten Methoden attraktiv und passen zu den verschiedenen Zielgruppen?
  • Wird in leicht verständlicher Sprache kommuniziert?
  • Sind Beteiligungsprozesse so angelegt, dass niemand ausgeschlossen wird?

Ressourcen

  • Steht ausreichend Zeit für echte Beteiligung zur Verfügung?
  • Stehen für die Umsetzung der Entscheidungen auch ausreichend Mittel zur Verfügung?
  • Wird die Beteiligung dokumentiert?
  • Wird die Beteiligung regelmäßig evaluiert?

Mit starken, verbindlichen Beteiligungsstrukturen und einer im Alltag gelebten Kultur der Beteiligung bleiben die Jugendfeuerwehren attraktiv für Kinder und Jugendliche. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist daher eine Chance für die Jugendfeuerwehren – keine zusätzliche Pflicht.

Quellen