Neutralitätsgebot

Kinder- und Jugendarbeit in Jugendverbänden, insbesondere wenn sie sich allgemeinen Themen zuwendet, unterliegt nicht einem „allgemeinen Neutralitätsgebot“. Es ist eher ein Gebot der Sachlichkeit in politischen Auseinandersetzungen bzw. in der Darstellung verschiedener Standpunkte oder Perspektiven, die nicht zwingend alle Standpunkte umfassen müssen.

Haltung und Einsatz für eine plurale Demokratie

Auch in der „politischen Bildung“ wird mit dem Beutelsbacher Konsens festgelegt, beispielsweise Kontroversen in Wissenschaft und Politik auch entsprechend kontrovers in der Bildungsarbeit abzubilden und so mit Pros und Contras darzustellen. So sollen und können rassistische und rechtsextreme Positionen politischer Parteien kritisch thematisiert und auch verurteilt werden. Es gehört letztlich zur Persönlichkeitsentwicklung in Jugendverbänden dazu, sich politisch zu bilden, Orientierungen zu geben, sich eine Meinung zu bilden. Zudem gilt unteilbar für alle das Grundgesetz und die Menschenrechte. Zugleich ist es unsere Verpflichtung, das Grundgesetz zu achten und die Menschenrechte zu wahren, kurzum Haltung zu zeigen.1

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Autor

Uwe Danker, Deutschen Jugendfeuerwehr


Fußnoten

  1. Vergleiche Jana Säman vom Landesverband Bremen (2021) auf dem Jugendhilfe-Portal. ↩︎