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Rechte und Pflichten

In den vielen Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen werden Gruppenleitenden, Ausbildenden und Betreuenden regelmäßig Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren in deren Obhut übergeben.

Dies bedeutet viel Verantwortung für die ehrenamtlich Tätigen. Denn man überträgt ihnen gewisse Rechte und Pflichten, die sonst den Eltern oder Sorgeberechtigten obliegen.

Zu den Pflichten gehört unter anderem die Aufsichtspflicht mit ihren verschiedenen Themen.

Jeder, der in der Jugendarbeit tätig ist, muss ein Grundverständnis über folgende rechtlich relevanten Punkte haben:

Die Grundlagen werden den Gruppenleitenden oder Jugendleiterinnen und -leitern in den JuLeiCa-Grundschulungen vermittelt. Die Inhalte sind in den verschiedenen Bundesländern ähnlich. Mit der Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter sind gemeinsame Eckpunkte und Standards unter www.juleica.de festgelegt. Der Weg zur Jugendleitercard ist teilweise von Bundesland zu Bundesland und je nach Verband unterschiedlich.

In diesem Kapitel soll geklärt werden, welche Rechte und Pflichten sich aufgrund der Gesetze für Kinder und Jugendliche sowie für Betreuende von Kinder- und Jugendgruppen ableiten. Zudem aber auch wie in ungewöhnlichen Fällen/Krisen in die Situation eingegriffen werden kann.