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Suchtprävention

Betreuende von Kindern und Jugendlichen tragen große Verantwortung. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, was erlaubt wird und was nicht. Zudem ist es unumgänglich, auch bei den Jugendlichen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welche gesetzlichen Regelungen es zum Thema Sucht und Jugendschutz gibt und welche Folgen eine Sucht haben kann.

Die Themen rund um die Suchtprävention:

Definition von Sucht

Das Wort „Sucht“ stammt von „siechen“ – also an einer Krankheit leiden. Sucht und Abhängigkeit werden oft synonym verwendet. „Sucht ist das nicht mehr kontrollierbare Verlangen nach einem bestimmten Gefühls-, Erlebnis- und Bewusstseinszustand“ – so lautet die offizielle Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Grundsätzlich kann jeder Mensch süchtig werden. Dabei werden zwei Suchtformen unterschieden:

  • Stoffgebundene Abhängigkeit: Sucht kann sich auf den Umgang mit Substanzen, die Suchtpotenzial besitzen, beziehen. Als Beispiele können hier Alkohol, Nikotin, Drogen oder Medikamente genannt werden.
  • Süchtiges Verhalten: Zur Sucht kann darüber hinaus fast jede Form menschlichen Verhaltens werden zum Beispiel Arbeiten, Computer spielen, Kaufsucht. Auch „nebenbei mal noch schnell die Welt retten”, also zu viele Funktionen oder Aufgaben im Ehrenamt oder Smartphone-Sucht einhergehend mit dem Gefühl, dauerhaft online sein zu müssen, fällt in diese Kategorie.

Das Entstehen einer Sucht hängt nicht nur vom „Einstiegsalter“, der Art der Droge, dem Verhalten oder dem Umfeld ab, sondern auch von der persönlichen Situation:

  • wenig sozialer Zusammenhalt und kaum echte Freundschaften
  • fehlende Regeln und Normen
  • instabile Bindung zu den Eltern
  • Frustration aufgrund dauerhaft schlechter Schulnoten
  • geringe soziale, kognitive und emotionale Kompetenzen
  • Missbrauchs- und Gewalterfahrungen

Besonders Kinder mit suchtkranken Eltern(-Teilen) müssen sehr gut auf sich achten. Klar lernen die betroffenen Kids ganz viel und sind zum Teil unglaublich verantwortungsvoll und kreativ. Aber durch die Überforderung, die Vertuschung oder die fehlende Vorbildfunktion steigt eben auch das Risiko, selbst suchtkrank zu werden.[1]


[1] Vergleiche Blaues Kreuz in Deutschland e. V. (o. J.) und Psychologische Studierendenberatung am Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (o. J.).

Merkmale und Folgen einer Sucht

Die Diakonie verweist auf sechs Anzeichen, die auf eine Sucht hindeuten können. Sie gelten unabhängig davon, ob das Suchtmittel eine Substanz oder ein spezielles Verhalten ist. Treffen drei der Suchtsymptome zu, liegt in der Regel eine Suchterkrankung vor.

  • Starkes Verlangen: Zwanghaftes Verlangen, ein Suchtmittel (zum Beispiel Alkohol) zu konsumieren oder etwas immer wieder zu tun (zum Beispiel online gehen).
  • Kontrollverlust: Betroffene können nicht mehr kontrollieren, wann, wie lange und in welcher Menge sie ein Suchtmittel konsumieren.
  • Abstinenzunfähigkeit: Eine Suchtkranke oder ein Suchtkranker kann oft selbst dann nicht auf sein Suchtverhalten oder -mittel verzichten, wenn die Sucht bereits der eigenen Gesundheit schadet oder soziale Konsequenzen hat.
  • Toleranzbildung: Da sich Körper und Geist an die Droge gewöhnen, müssen Suchtkranke immer mehr von ihrem Suchtmittel konsumieren, um denselben Effekt bei sich zu erzielen.
  • Entzugserscheinungen: Befriedigen Suchtkranke ihre Sucht nicht, so können Entzugserscheinungen wie Schwitzen, Frieren und Zittern sowie starke Gliederschmerzen, Schlafstörungen, Halluzinationen, Krampfanfälle und Kreislaufzusammenbruch auftreten. Bei Verhaltenssüchten zeigen sich zum Beispiel Nervosität und Aggressionen.
  • Rückzug aus dem Sozialleben: Für Betroffene ist die Befriedigung der Sucht das Wichtigste im Leben. Alles andere wie soziale Kontakte, Hobbys oder die Arbeit verliert zugunsten des Suchtverhaltens an Bedeutung.
  • Ebenfalls typische Merkmale einer Sucht sind Schuldgefühle nach dem Konsum sowie Verheimlichung des Suchtverhaltens bis hin zur Leugnung.[1]

Jede Sucht sollte dringend verhindert werden, da sie mehr oder weniger katastrophale Folgen hat:

  • Körperliche Krankheit bis hin zur Lebensgefahr durch Überdosierung, chronische Schäden an inneren Organen, Anfälligkeit für Unfälle oder Infektionen
  • Psychische Schäden wie Depression, Schlaf- oder Konzentrationsstörungen bis hin zu Persönlichkeitsveränderungen
  • Soziale Konsequenzen wie Verschuldung, Arbeitslosigkeit, Kriminalisierung, Verlust sozialer Kontakte bis hin zu Gewalt in der Familie
  • Juristische Folgen wie Entzug der Fahrerlaubnis, strafrechtliche Verfolgung oder der Ausschluss aus bestimmten Berufsgruppen.[2]

[1] Vergleiche Diakonie Düsseldorf (o. J.); aber auch Fux (2021) und Herzner (2012)., [2] Vergleiche Die Techniker Krankenkasse (o. J.).

Schritte aus der Sucht

Der Weg aus einer Sucht ist alles andere als leicht. Es bedarf meist professioneller Unterstützung, Geduld und Durchhaltevermögen. Der Weg aus der Abhängigkeitserkrankung erfolgt in mehreren Schritten und nach der My Way Betty Ford Klinik sind es vier Phasen des Entzugs[1]:

Informationen und Angebote bietet zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (siehe Link). Es ist keine Aufgabe der Jugendbetreuenden, den Entzug eines Jugendlichen durchzuführen. Fällt eine Jugendliche oder ein Jugendlicher durch die oben beschriebenen Merkmale auf, sollten die Jugendlichen sowie die Eltern vorsichtig darauf angesprochen und ggf. Hilfe vermittelt und Beratungsstellen genannt werden.


[1] Vergleiche My Way Betty Ford Klinik (o. J.).

Einbindung von Suchtprävention in die Jugendarbeit

Die erste (und oft wirkungsvollste) Station der Suchtprävention sind die Eltern. Sie haben den engsten Bezug zu ihrem Kind und stellen für ihr Kind ein Vorbild dar. Auch in der Schule werden immer wieder Projekte zur Suchtprävention in Form von Diskussionen, Filmen oder Gesprächen durchgeführt.

Besonders in der Jugendarbeit kann Suchtprävention wirkungsvoll sein. Dies liegt hauptsächlich daran, dass es sich zwischen den Kindern bzw. Jugendlichen und den Gruppenbetreuenden um kein Autoritätsverhältnis wie in der Schule handelt.

Für Jugend- und Gruppenleitende gibt es inzwischen eine ganze Palette an Materialien für Gruppenstunden, unter anderem Präsentationsvorlagen zur Suchprävention oder Arbeitsblätter zu verschiedenen Süchten:

Eine gute Möglichkeit ist auch der Einsatz von Referentinnen oder Referenten wie beispielsweise von den helfenden Verbänden, vom Jugendamt oder von der Polizei. Diese bieten oft Seminare und Veranstaltungen zur Alkohol- und Drogenprävention an. Hier bietet sich die Möglichkeit, Drogen auch einmal anzusehen oder zu riechen und die Gefahren kennenzulernen.

Aber Suchtprävention muss nicht (nur) im klassischen Sinn in einer Übungseinheit oder Gruppenstunde vermittelt werden. Oft ergeben sich auch im normalen Übungsalltag oder im Zeltlager Situationen, in denen Jugendliche ein Bewusstsein für Suchtverhalten erlangen können:

  • Auf einer Party der Jugendfeuerwehr sollten statt alkoholischer Getränke verschiedene alkoholfreie Cocktails bereitstehen. Das Mixen und Ausprobieren durch die Jugendlichen bringt zusätzlichen Spaß. Lässt sich der Konsum von Alkohol nicht verhindern, zum Beispiel, weil es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, sollten klare Regeln mit den Eltern und Jugendlichen vereinbart werden. Gruppenleitende oder Betreuende sind für Kinder- und Jugendliche ein Vorbild in Bezug auf Alkohol und Drogen. Trinkt beispielsweise ein Jugendwart selbst über das übliche Maß und immer, dann erübrigt sich jedes Gespräch mit den Jugendlichen über Suchtprävention. Eigentlich sollten Alkohol und das Rauchen vor Jugendlichen ein Tabu sein.
  • Auch auf einem Ferienlager kann es passieren, dass Jugendliche die eine oder andere Zigarette oder Alkohol mitbringen und somit schon anderen Jugendlichen den ersten Kontakt hierzu vermitteln. Eine solche Situation kann einen Anknüpfungspunkt ergeben, um mit den Jugendlichen über Sucht und deren Gefahren ins Gespräch zu kommen.