Kooperationen
Als Träger der Jugendarbeit ist es schwer, gesundheitsfördernde und präventive Angebote regelmäßig anzubieten. Daher bietet sich beispielsweise eine Kooperation mit Institutionen des Gesundheitssystems oder Beratungs- und Versorgungszentren und anderen an:
- Physio-/Ergotherapeuten
- Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Zahnärzte
- Krankenkassen
- Verbraucherschutz/-zentralen
- Volkshochschulen
- Jugendamt
- Helfende Verbände / andere Blaulichter
- Unfallkassen
- Sportvereine
- Kochschulen
Im Rahmen praktischer Veranstaltungen oder von Theorievorträgen kann der Grundstein für das präventive Bewusstsein bei den Jugendlichen gelegt werden. Ein weiterer Vorteil einer solchen Zusammenarbeit kann sein, dass für Jugendliche der geknüpfte Kontakt die Hürde nimmt. Ein Jugendlicher, der selbst merkt, dass er psychologische Hilfe benötigt, kennt bereits eine Ansprechperson und der Weg zur Jugendpsychotherapeutin oder zum -therapeuten fällt leichter.
Eine weitere Ansprechperson für das Angebot gesundheitsfördernder Gruppenstunden kann die zuständige Feuerwehrärztin oder der zuständige Feuerwehrarzt sein. Sie oder er ist für die Beratung der Feuerwehrdienstleistenden und für die präventive Überwachung des Gesundheitszustands der Feuerwehrdienstleistenden auch bei Übungen zuständig.[1] Je nachdem, in welchem Fachgebiet die Feuerwehrärztin oder der Feuerwehrarzt tätig ist, können interessante Einblicke in die Arbeit der Ärzteschaft und in das Gesundheitswesen in Erinnerung bleiben.
Um allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem sozialen Status die Möglichkeit für sportliche Freizeitaktivitäten zu geben, kann auch die Zusammenarbeit mit örtlichen Einrichtungen sinnvoll und attraktiv sein. Vergünstigungen in Schwimm- und Freibädern, Fitnessstudios, Minigolfanlagen oder Kletterhallen sind hier nur beispielhaft genannt.
[1] Vergleiche Friedrich (2011), S. 1 f.