Rechtliche Grundlagen 

Ein Mann fertigt eine Aufnahme einer Gruppe von Jugendfeuerwehrmitgliedern an, die für ihre Rechte demonstrieren. Ein Junge spricht in ein Megafon.

Kinder und Jugendliche haben Rechte! In erster Linie soll die Beachtung von Kinderrechten dafür Sorge tragen, dass die Grundbedürfnisse der Kinder und Jugendlichen (bis zur Volljährigkeit) sichergestellt werden und das Kindeswohl gewahrt wird. Es geht aber weit darüber hinaus. Es geht um Schutz, um Förderung und um Beteiligung! Letztlich auch um Persönlichkeitsentwicklung!

Kinderrechte und Jugendrechte basieren auf rechtlichen Grundlagen. Diese stellen sich wie folgt dar:

All diese Gesetze gelten unmittelbar auch für die Arbeit in der Feuerwehr. Somit geht die Kinder- und Jugendverbandsarbeit weit über die Brandschutzgesetze der Länder hinaus!

Die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) vom 20.11.1989 wurde 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist einem Bundesgesetz gleichzustellen. Siehe weiteres zur Konvention weiter unten!

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Der Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) hat u. a. auch großen Einfluss auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere folgende Abschnitte:1

Die Grundgesetzinitiative, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, scheiterte (Stand Jan. 2022).2

Sozialgesetzbuch VIII – Kinder und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) im SGB VIII ist die rechtliche Basis für Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene. Zur Jugendhilfe zählt auch die Kinder- und Jugendarbeit in Jugendverbänden!

Die Abschnitte mit dem größten Einfluss sind folgende:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §1 macht durch folgenden Satz auf die Bedeutung von Kinderrechten aufmerksam: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.“

Allgemeine Kinderrechte nach UN-Kinderrechtskonvention

Einige Schaubilder sind im Internet zu dem Thema zu finden. Sinnvoll ist es, die offiziellen Seiten zu nutzen:

Um Jugend-/Kinderrechte in ihrer Gesamtwirkung zu verstehten, hilft es, sich diese als Gebäude oder Haus vorzustellen. So werden die Prinzipien, Rechtsgruppen, Rechtsbereiche und Säulen (des Schutzes, Förderung/Befähigung und Beteiligung) verständlicher und es wird klarer, wie dies zum Ziel des Wohles von Kindern und Jugendlichen führt.

Schematisches Haus, das die Kinderrechte symbolisiert. Das Dach trägt die Überschrift Wohl des Kindes/Jugendlichen mit dem Hinweis, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist, gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention. Das Haus steht auf drei Säulen: Schutzrechte mit den Artikeln 2, 8, 9, 16, 17, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37 und 38, Förderungsrechte mit den Artikeln 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31 und 39 sowie Beteiligungsrechte mit den Artikeln 12, 13 und 17.

Die vier Leitprinzipien

Die drei P oder Rechtsgruppen der UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechte lassen sich in drei Gruppen (und im Haus wären das die tragenden Säulen) unterteilen:4

Die Rechtsbereiche

Anders beschrieben bestehen zusammengefasst vier große Rechtsbereiche:5

Linktipps


Autor

Uwe Danker, Deutsche Jugendfeuerwehr


Fußnoten

  1. Vgl. https://www.kinder-beteiligen.de/kinder-jugendliche-rechte.htm#fn-421-3 ↩︎
  2. Siehe https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz ↩︎
  3. https://www.kinder-beteiligen.de/kinder-jugendliche-rechte.htm#fnref-421-10 ↩︎
  4. Vgl. https://www.kinderrechte.de/wissen/grundlagen-der-kinderrechte/ ↩︎
  5. Vgl. https://www.kinderrechte.de/wissen/grundlagen-der-kinderrechte/ ↩︎