Kindeswohlgefährdung

Ein junges Mädchen der Jugendfeuerwehr steht vor einem Feuerwehrfahrzeug und gibt einem Mann durch eine Handbewegung das Signal, sich nicht weiter zu nähern.

Willkommen auf unserer Seite zum Thema Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen. Ziel unseres Handelns ist der Schutz von Jugendlichen und Kindern vor Gewalt und Wohlgefährdungen. Ihr findet hier verständliche Hintergrundinfos zum Kinderschutz und zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung. Wir beantworten wichtige Fragen:
Was sind die Anzeichen für Gewalt? Was ist beim richtigen Handeln bei Verdacht wichtig zu beachten? Welche Handlungsempfehlungen sind in Verdachtsfällen ratsam? Wie sollte mit betroffenen Kindern und Jugendlichen umgegangen werden? Welche Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt sind geeignet?

Richtig Handeln bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

Unsere Handlungsempfehlungen geben klare Schritte für das Vorgehen im Verdachtsfall, erläutern das Vorgehen im Gespräch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen und verweisen auf Anlaufstellen, Fachstellen und Schutzkonzepte, die Hilfe, Beratung und konkrete Unterstützung bieten.

Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

Äußere Erscheinung des Kindes:

Verhalten des Kindes:

Verhalten/Erscheinungsbild der Erziehungssorgeberechtigten:

Kennzeichen für sexualisierte Gewalt im Besonderen können sein:

Handlungsempfehlung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Ruhe bewahren!

Besprechung im ganzen Team, gegebenenfalls auch mit Mitgliedern der JF oder Einsatzabteilung!

Bei bestehenden Verdacht!

Umgang mit dem betroffenen Kind / der oder dem betroffenen Jugendlichen

Mit dem Kind:

Ohne das Kind:

Prävention (sexueller) Gewalt

Online-Kurse für ehrenamtlich Tätige

  • „Sensibilisierung und Gewaltprävention im ehrenamtlichen Kontext“ 4 Stunden Umfang
  • „Schutzkonzepte zur Gewaltprävention im ehrenamtlichen Kontext“ 15 Stunden Umfang

Diese Online-Kurse bietet der Kinderschutz im Saarland mit dem Universitätsklinikum Ulm an.

Hilfestellung bei Schutzkonzepten für die Jugendarbeit

Der Bayerische Jugendring unterhält eine Fachstelle/Fachberatung zur Prävention sexueller Gewalt in der Jugendarbeit mit dem Namen Prätect. Sie bietet Handlungsschritte zur Entwicklung und Realisierung eines Schutzkonzepts an.

Jede Organisation der verbandlichen Jugendarbeit muss sich mit Gewalt und Kindeswohlgefährdung auseinandersetzen, um eine gemeinsame Haltung zur Prävention vor sexualisierter und anderer Gewalt zu entwickeln.

Häufigkeit von Kindeswohlverletzungen

Es wird bei den Formen der Kindeswohlgefährdung von Misshandlungn und Vernachlässigung unterschieden. Zudem den Misshandlungen gehören bspw. körperliche Gewalt, emotionale Gewalt, sexueller Missbrauch oder elterliche Partnerschaftsgewalt. Bei den Vernachlässigungen geht es um physische, emotionale, erzieherischee/kognitive Vernachlässigung oder um unzulängliche Beaufsichtigung der Kinder/Jugendlichen.

Nach Studien ist die körperliche Gewalt mit ca. 75% in der Erziehung bei vielen Kindern anzutreffen. So haben Kinder/Jugendliche schon mindestens einmal einen „Klaps“ oder eine „Ohrfeige“ bekommen, was verboten ist. Schwerere Form von Misshandlung wie beispielsweise „Prügel“ erlitten 20 % bis 30 % aller Kinder/Jugendlichen (siehe dazu Wikipedia zu Kindesmisshandlung).

Nach neueren Studien ist die häufigste Form die emotionale Gewalt. Diese tritt als Vernachlässigung bzw. Misshandlung von kindlicher Bedürfnisse auf, also das Vorenthalten von materieller oder emotionaler Zuwendung, die für die Entwicklung oder das Leben des Kindes/Heranwachenden notwendig sind. Unter emotionale Misshandlung wird beispielsweise auch aktives herabwürdigendes oder ablehnendes Verhalten verstanden (siehe dazu Tageschau über emotionale-psychische Gewalt).

5% bis 10% aller Kinder/Jugendlichen sind Opfer von sexueller oder sexualisierter Gewalt.


Quellen und Literatur


Autoren

  • Dr. Andreas Adams, Hessische Jugendfeuerwehr
  • Uwe Danker, Deutsche Jugendfeuerwehr