Richtig Handeln bei Kindeswohlgefährdung
Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung
Äußere Erscheinung des Kindes:
- Massive, wiederholte Zeichen von Verletzungen ohne plausible Erklärungen/Ursachen (zum Beispiel Blutergüsse, Striemen, Narben, Knochenbrüche, Verbrennungen)
- Häufige Krankenhausaufenthalte aufgrund von angeblichen Unfällen
- Starke Unterernährung
- Fehlende Körperhygiene (zum Beispiel verschmutzter Körper, ungewaschene Haare)
- Mehrfach völlig witterungsunangemessene oder völlig verschmutzte Kleidung
- Mangelnde ärztliche Versorgung (zum Beispiel chronischer Husten, faulende Zähne)
Verhalten des Kindes:
- Begehen von Straftaten
- Kind wirkt berauscht und/oder benommen in der Steuerung seiner Handlungen
- Apathisches oder stark verängstigtes Verhalten
- Treibt sich ohne Beaufsichtigung herum, vermeidet nach Hause zu gehen oder darf es nicht
Verhalten/Erscheinungsbild der Erziehungssorgeberechtigten:
- Gewalt untereinander oder gegenüber dem Kind
- Massives Beschimpfen, Ängstigen, Erniedrigen des Kindes
- Gewährung des Zugangs zu gewaltverherrlichenden oder pornographischen Medien
- Isolierung des Kindes (zum Beispiel Kontaktverbot zu Gleichaltrigen oder Freizeitaktivitäten)
- Totales Desinteresse für die Aktivitäten in der Freizeit (mit wem, wann, wo)
- Berauschter, benommener, desorientierter Eindruck
Kennzeichen für sexualisierte Gewalt im Besonderen können sein:
- Plötzliche Angst, sich vor anderen umzuziehen
- Schlafengehen in normaler Alltagskleidung bzw. mehrschichtig gekleidet
- Starke Berührungsängste
- Stark sexualisiertes Verhalten: nicht angemessene sexualisierte Sprache oder wiederholte oder schwere gewalttätige und/oder sexuelle Übergriffe gegen andere
- Äußerungen des Kindes, die auf Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung hinweisen
Umgang mit dem betroffenen Kind / der oder dem betroffenen Jugendlichen:
- Glaube ihr/ihm!
- Versichere ihr/ihm, dass sie/er KEINE Schuld an dem Geschehenen hat!
- Signalisiere, dass sie/er sprechen darf, ohne bewertet/verurteilt zu werden! Hör zu!
- Spiele das Geschehene/Gesagte NICHT herunter!
(mit Sätzen wie „Das wird ja nicht so schlimm gewesen sein …“, „Das hat sie/er sicher nicht so gemeint …“, „Nein, die/der würde sowas nie tun …“) - Mache nur Angebote, die erfüllbar sind!
(z. B. wenn du darüber mit anderen sprechen musst, darfst du nicht versprechen, es geheim zu halten) - Beziehe das Kind / die Jugendliche oder den Jugendlichen altersgerecht bei den nächsten Schritten mit ein!
- Protokolliere alles Gesagte/Gehörte möglichst genau, aber erst im Nachhinein ohne das betroffene Kind / die betroffene Jugendliche oder den betroffenen Jugendlichen!
- Wo du Unterstützung bekommst, wen du kontaktieren kannst:
Insofern erfahrene Fachkräfte der Stadt, des Landkreises, beim Jugendamt sowie beispielsweise Kinderschutzbund sowie bei Beratungsstellen wie dem Hilfeportal gegen Mißbrauch des Bundes, aber auch bei den Landesjugendbüros oder Geschäftsstellen Landesjugendfeuerwehren sowie auf der Internetseite der DJF.
Häufigkeit von Kindeswohlverletzungen
Es wird bei den Formen der Kindeswohlgefährdung von Misshandlungn und Vernachlässigung unterschieden. Zudem den Misshandlungen gehören bspw. körperliche Gewalt, emotionale Gewalt, sexueller Missbrauch oder elterliche Partnerschaftsgewalt. Bei den Vernachlässigungen geht es um physische, emotionale, erzieherischee/kognitive Vernachlässigung oder um unzulängliche Beaufsichtigung der Kinder/Jugendlichen.
Nach Studien ist die körperliche Gewalt mit ca. 75% in der Erziehung bei vielen Kindern anzutreffen. So haben Kinder/Jugendliche schon mindestens einmal einen „Klaps“ oder eine „Ohrfeige“ bekommen, was verboten ist. Schwerere Form von Misshandlung wie beispielsweise „Prügel“ erlitten 20 % bis 30 % aller Kinder/Jugendlichen. (siehe de.wikipedia.org/wiki/Kindesmisshandlung)
Nach neueren Studien ist die häufigste Form die emotionale Gewalt. Diese tritt als Vernachlässigung bzw. Misshandlung von kindlicher Bedürfnisse auf, also das Vorenthalten von materieller oder emotionaler Zuwendung, die für die Entwicklung oder das Leben des Kindes/Heranwachenden notwendig sind. Unter emotionale Misshandlung wird beispielsweise auch aktives herabwürdigendes oder ablehnendes Verhalten verstanden. (siehe www.tagesschau.de/wissen/gesundheit/emotionale-psychische-gewalt-misshandlung-101.html)
5% bis 10% aller Kinder/Jugendlichen sind Opfer von sexueller oder sexualisierter Gewalt.
Quellen und Literatur
- Broschüre "Aktiv zum Schutz des Kindeswohls" der der Deutsche Jugendfeuerwehr (2013).
- Flyer „Für starke Kinder und Jugendliche – präventiv gegen Kindeswohlgefährdung“ der Deutsche Jugendfeuerwehr (2013).
- Flyer „Verhaltensempfehlungen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt“ Deutsche Jugendfeuerwehr (2013).