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Rechte und Wohl von Kindern und Jugendlichen

Klarer Auftrag der Jugendverbandsarbeit in der Feuerwehr

Jugend-/Kindeswohl sollte nicht eng verstanden, sondern weit gefasst werden. Das Ziel der Jugend-/Kinderrechte ist das Jugend-/Kindeswohl zu gewährleisten. Die Jugendverbandsarbeit und die Jugendarbeit in den Feuerwehren ist ebenso in der Pflicht, Jugend-/Kindeswohl zu sichern, zu erreichen oder zu verbessern! Als Interessensvertretung tritt die Jugendfeuerwehr offensiv für Jugend-/Kinderrechte ein. Das hat Tradition und ist immer der Anspruch!

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist relativ jung und gilt weltweit, auch in Deutschland. Die Jugendverbandsarbeit widmet sich schon teilweise seit 100 Jahren der Forderung nach besseren Bedingungen kindlichen Aufwachsens (nicht selten von Kindern und Jugendlichen selbst vertreten). Beleg dafür ist bereits vor über 100 Jahren die Gründung zahlreicher Jugendverbände. Somit fiel die Konvention bei den Jugendverbänden auf fruchtbaren Boden – beide wollen dieselben Ziele erreichen.

Die Ratifizierung der UN-KRK hat zudem der praktischen Arbeit der Jugendverbände sowohl einen rechtlichen Rahmen als auch ein zentrales Werkzeug für die Bildungsarbeit geliefert.

Die Partizipation und die Selbstvertretung sind bei beiden angelegt! Als Expertinnen und Experten ihrer selbst wahr- und angenommen zu werden und in Selbstorganisation die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Partizipation zu realisieren, hat einen hohen Stellenwert.

Kinder und Jugendliche haben nach der UN-Konvention Beteiligungsrechte, die von Mitwirkung bis Selbstbestimmung reichen. In der Jugendverbandsarbeit ist es das Ziel, Kindern und Jugendlichen diese Freiräume zu geben. Immer mehr partizipieren sie und setzen immer öfter auch ihre eigenen Projekte selbstbestimmt und selbstorganisiert um!

Im Vergleich zur Schule mit Hierarchien, Leistungs- und Notendruck kann in der Jugendverbandsarbeit ein sicherer Ort für Demokratieerfahrungen gegeben sein. Hier kann Mitbestimmung gelernt und eingeübt werden. Kann, eigentlich ein Muss, weil dies der gesetzliche Auftrag ist (SGB VIII §8 und zur Jugend(verbandsarbeit) § 11 und §12).

In der Jugendverbandsarbeit findet die Beschäftigung mit unterschiedlichen selbstgewählten Themen freiwillig, partizipativ und vor allem ohne Notendruck statt. Außerdem stellt die Gruppe im Jugendverband für junge Menschen einen besonderen Erfahrungsraum dar: Dort können Werte und Normen ausgetestet und entwickelt sowie Themen anders besprochen werden. Ein Freiraum, den Kinder und Jugendliche zur Persönlichkeitsentwicklung brauchen – und ein Beitrag, selbstständig und im Sinne eines „mündigen Bürgers oder einer mündigen Bürgerin“ Demokratie zu verstehen, zu lernen und (im Kleinen) zu praktizieren!

Damit ist die Zielsetzung klar: In den Kindergruppen, in den Jugendfeuerwehren sollen die Kinder/Jugendlichen als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Situation Interessen einbringen. Ihre Ideen und Wünsche müssen von den Gruppenleitenden anerkannt und berücksichtigt werden. Im Idealfall bieten sie den Rahmen, begleiten die Kinder und Jugendlichen, sind Lernpartnerinnen und -partner auf Augenhöhe – es entsteht ein Raum des gleichberechtigten Austauschs.

An diesen Stellen wie bspw. bei der Gruppenstundengestaltung, Ausflüge, Essensvorlieben etc. treten sie für die eigenen Rechte ein. Darüber hinaus lernen sie mit der Zeit, für die Rechte anderer Kinder und Jugendlicher einzutreten.

Natürlich gehören so auch Gruppenstunden bzw. JF-Dienste zum Thema „Kinderrechte“ ins Programm. Gleichzeitig werden Kinderrechte im alltäglichen Umgang miteinander praktisch erprobt und gelebt. Hierdurch können Kinder die Relevanz für sich selbst und andere begreifen. Unser Anliegen als Deutsche Jugendfeuerwehr ist, dafür bei den Betreuenden zu sensibilisieren. 

Wichtig ist, dass die Kinder und Jugendlichen lernen, etwas wahrzunehmen und zu erkennen, was zum Beispiel Unrecht ist, dass ggf. durch uns als Betreuende oder durch andere geschieht. Unsere herausfordernde Aufgabe ist es, die Kinder und Jugendlichen zu begleiten und das Erkennen ihnen selbst zu überlassen. Dazu gehört, sie zu befähigen, ihnen die Möglichkeiten zu geben, dies zu üben. In diesem Moment müssen wir als Betreuende dazu beitragen, die Kinder und Jugendlichen zu empowern, dieses Unrecht zu artikulieren und möglichst zu mildern oder abzustellen.

Dass Kinder mit ihren Meinungen und Interessen ernstgenommen werden, ist nicht immer normal oder selbstverständlich. So braucht es die Unterstützung durch uns Erwachsene. Wir tragen dazu bei, dass Kinder ihre eigene Stimme finden und selbstwirksam werden können. Eine Mitbestimmung ist oft nicht gewohnt und muss gelernt und eingeübt werden. Es verwundert nicht, dass dies auch einmal überfordern kann und „Fehler“ gemacht werden. Neben Erfolgen kann es auch ein Scheitern geben – das müssen wir wieder lernen auszuhalten! Doch der Freiraum, dies zu erfahren ist wichtig für die Entwicklung. Alle lernen sehr viel aus Fehlern, wenn sie nicht gleich nur bestraft werden. Selbst die Formate, die Art und Weise, gehören dazu.

„Eingriffe in diesen Prozess vonseiten der pädagogischen Begleitung müssen sehr sorgfältig bedacht werden, da sie den Selbstermächtigungsprozess stören können.“[1]

Neben der Planung („Wünsch dir was“) geht es auch um die Gestaltung und das Selbsttun und Ausprobieren. Sich Experimente wünschen und diese gezeigt zu bekommen ist das eine, sie selbst zu machen ist mehr – mehr Lernen, mehr Erfahrung, mehr Wissen, mehr Motivation.

Kinder und Jugendliche in der Feuerwehr können sich für alle Belange von Kindern einsetzen. Über die Grenzen der Feuerwehr hinaus. Ein Einsatz für eine verkehrsberuhigte Straße, Ungleichbehandlungen von Gruppen (egal wo & wer) oder die Ausbeutung durch Kinderarbeit zum Beispiel in Afrika gehören ebenso dazu. Letztlich passt dies alles zur Feuerwehr, weil es um Helfen geht, um Solidarität oder Zusammenhalt, die wir gutheißen und fördern.


 [1] Simla/Simla/Schmitz 2020

Linktipp

Angebote, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wenden:

  • Eure Kinderrechte – Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der National Coalition (der UN-Kinderrechtskonvention) und dem Kinder- und Jugendsender KiKA
  • Unicef hat ein Kinderrechte-Quiz entwickelt und bietet es in zwei Versionen an, als pdf-Dokument und als online Variante (auf einer anderen Plattform).
  • Vom Deutschen Kinderhilfswerk gibt es ein Quiz: Deine Rechte auf der Webseite.
  • Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hat ein Kinderrechte-Quiz im Angebot.
  • Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat eine eigene Kinder-Nachrichtensendung mit dem Namen logo! Im Web gibt es zum Thema „Die Kinderrechte“ von logo! Infos und Videos.
  • Auch GEOlino hat ein Quiz-Kinderrechte.

Quelle

  • Simla, Maike; Simla, Lisa und Schmitz, Jan (2020): Im Interesse der Kinder – Kinderrechte aus jugendverbandlicher Perspektive in: hessische jugend | 2_2020, S 10–12