Die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen
Eine Auseinandersetzung mit dem Kindeswohl (und dessen Gefährdung oder gar Verletzung) ist eine Verpflichtung und sollte zugleich eine Selbstverständlichkeit auch in den (Jugend-)Feuerwehren sein. So müssen Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte lernen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um sensibel und verbeugend zu sein und zudem Fall der Fälle agieren zu können. Doch dabei dürfen die Kinder und Jugendlichen selbst und ihre Rechte nicht aus dem Blick geraten!
Kein Kindeswohl ohne Kinderechte
Dem Kindeswohl liegen die Kinderrechte zugrunde. Sie verdeutlichen, dass Kinder und Jugendliche (meist bis zum 18. Lebensjahr, manchmal darüber hinaus) besonders schutzbedürftig sind und gefördert sowie beteiligt werden müssen!
Nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die Deutschland anerkannt hat, sagt der Artikel 3: „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, …ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ So baut sich das Kinderrechte-Haus symbolisch folgendermaßen auf:
- Das Fundament, Definition Kinder und Ratifizierung
- Die drei Rechte-Säulen zum Schutz, Förderung und Beteiligung
- Das Dach und Ziel: Kindeswohl
Die Sicherstellung und Gewährung des Jugend- und Kindeswohl geht über die Schutzrechte (protection) hinaus. Zugleich sind Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in ihrem Aufwachsen zu fördern (provison) und zu beteiligen (participation). Wir müssen, sollten und wollen bei der Thematik dies immer als Voraussetzung sehen und uns verdeutlichen: Kein Schutz ohne Förderung sowie Entwicklung und Partizipation.
Art der Gefährdungen
Außerdem zeigt dies auch auf, dass Gefährdungen oder gar Verletzungen des Jugend- und Kindeswohles vielschichtig sind. In verschieden Lebenslagen mit unterschiedlichen Arten von Gewalt werden Kinder unter anderem bedroht, vernachlässigt, gehindert, gezüchtigt, geschlagen, missbraucht oder vergewaltigt.
Fokus auf sexualisierte Gewalt
Bei einer Fokussierung auf Kinderwohlgefährdungen und -verletzungen durch sexualisierte Gewalt sind auf Interventionen und Präventionen zu berücksichtigen, wo wiederum es um starke Kinder und Jugendliche geht, die Jugend- und Kinderechte haben, die zu schützen, zu fördern und zu beteiligen sind.