Neutralitätsgebot gegenüber Parteien
Kinder- und Jugendarbeit in Jugendverbänden, insbesondere wenn sie sich allgemeinen Themen zuwendet, unterliegt nicht einem „allgemeinen Neutralitätsgebot“. Es ist eher ein Gebot der Sachlichkeit in politischen Auseinandersetzungen bzw. in der Darstellung verschiedener Standpunkte oder Perspektiven, die nicht zwingend alle Standpunkte umfassen müssen.
Auch in der „politischen Bildung“ wird mit dem Beutelsbacher Konsens festgelegt, beispielsweise Kontroversen in Wissenschaft und Politik auch entsprechend kontrovers in der Bildungsarbeit abzubilden und so mit Pros und Contras darzustellen. So sollen und können rassistische und rechtsextreme Positionen politischer Parteien kritisch thematisiert und auch verurteilt werden. Es gehört letztlich zur Persönlichkeitsentwicklung in Jugendverbänden dazu, sich politisch zu bilden, Orientierungen zu geben, sich eine Meinung zu bilden. Zudem gilt unteilbar für alle und zugleich ist es unsere Verpflichtung, das Grundgesetz zu achten und die Menschenrechte zu wahren.[1]
[1] Vergleiche Jana Säman vom Landesverband Bremen (2021) auf dem Jugendhilfe-Portal.
Linktipps
- Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat im Juni 2025 starke Signale für demokratische Jugendverbandsarbeit und gegen das sogenannte Neutralitätsgebot beschlossen (siehe DBJR-Link).
- Zudem hat der Deutsche Bundesjugendrind ein Statement "Keine Demokratie ohne starke Zivilgesellschaft!" (2025) verfasst und eine DBJR-Broschüre erstellt zu „Haltung statt Neutralität! - Zum Umgang mit rechtsextremen Anfeindungen der Jugendverbandsarbeit" (2025).
- Der Deutsche Bundesjugendring und der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten haben mit dem Titel "Mythos Neutralitätsgebot" eine Handreichung (2024) herausgegeben.
- Die Arbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat Leitlinien zum "Umgang mit der AfD und anderen rechtsextremistischen und rechtspopulistischen Akteuren" verfasst.
- Die Deutsche Sportjugend hat ein FAQ zum Thema sich als gemeinnützige Organisation rechtsicher und politisch zu positionieren eingerichtet.
- Handreichung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der politischen Betätigung von gemeinnützigen Organisationen vom Paritätischen (2024) erschienen.
- Zudem hat der DBJR eine Position verfasst, die dazu passt: DBJR-Position zu politischer Bildung (2020). Hier sicher der Abschnitt „Übertragung des parteipolitischen Neutralitätsgebots für Akteurinnen und Akteure des Staates auf die Zivilgesellschaft" interessant.
- Im Fachforum der Naturfreundejugend Deutschlands im Rahmen des 17. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages (2021) trug Jana Säman vom Landesverband Bremen über Neutralitätspostulate als Versuch der Delegitimation emanzipatorischer Jugend(bildungs)arbeit bei.
- Das Deutsches Institut für Menschenrechte hat eine Analyse/Studie "Das Neutralitätsgebot in der Bildung - Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?" 2019 herausgegeben.
- Bayrischer Jugendring (2019): Jugend und Demokratie – Zum Umgang mit Parteien in der politischen Bildungsarbeit in der Jugendarbeit (Arbeitshilfe)
- Hufen, Friedhelm: Politische Jugendbildung und Neutralitätsgebot. In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 66 (2018) 2, S. 216-221