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Anforderungen und Hauptaufgaben bei der Betreuung und Leitung von Kinder- und Jugendgruppen

Betreuende in Kinder- und Jugendgruppen haben folgende (Haupt-)Aufgaben:

  • Vermittlung feuerwehrtechnischen Wissens durch altersgerechte Methodik bei Jugendlichen sowie Spaß und spielerischer Zugang zu Feuerwehrthemen, insbesondere bei Kindern
  • Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen
  • Übernahme der gesetzlichen Aufsichtsflicht
  • Wahrung der Jugend-/Kinderrechte und des Jugend-/Kindeswohls mit der Verpflichtung zu schützen, zu fördern und zu beteiligen
  • Vermittlung von Werten und sozialen Kompetenzen („Soft Skills“)

Anforderungen an die Betreuenden

Um die Tätigkeiten der Ausbildung und Betreuung übernehmen zu können, bedarf es in der Regel sowohl fachlicher (feuerwehrtechnischer) als auch pädagogischer Grundkenntnisse. Eine Betreuung ohne feuerwehrtechnische Grundkenntnisse ist auch möglich. Diese Betreuenden sind dann je nach Qualifikation einzusetzen. Es ist besonders in Kindergruppen sinnvoll, Personen mit rein pädagogischem Hintergrund (z. B. Erzieherin oder Erzieher in einer Kita) einzubinden, um den pädagogischen Teil abzudecken und andere Impulse in die Arbeit mit Kindern einfließen zu lassen.

Anders als bei Ausbildenden in der Feuerwehr, die mindestens die Qualifikation zum Gruppenführer haben müssen, liegt der Schwerpunkt bei der Qualifikation von Betreuenden in der Kenntnis der psychischen und physischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der pädagogischen Kompetenz, die Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu motivieren und Konflikte innerhalb der Gruppe zu vermeiden bzw. zu schlichten.

Die Ausbildung der Betreuenden im Bereich Rechtsgrundlagen ist unter den Hauptaspekten Aufsichtspflicht und Schutz des Kindeswohls sowie Kinderrechte (die auch für Jugendliche gelten) durchzuführen. Jugendleitercard-Schulungen sind zu empfehlen!

Übersicht über die Schwerpunktthemen der fachlichen Qualifikation von Betreuenden

  • Organisationsstruktur der Feuerwehren
  • Feuerwehrtechnische Kenntnisse gem. FwDV 1 und FwDV 3 (z. B. Feuerwehr-Grundausbildung/Truppmann-Ausbildung)
  • Physische und psychische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (u. a. Sinus-Milieustudie)
  • Altersgruppengerechte Methoden der Wissensvermittlung
  • Konfliktbewältigungsstrategien
  • Schutz des Kindeswohls
  • Rechtliche Kenntnisse über:
    • Kinderrechte mit den Zielen Schutz, Förderung und Beteiligung
    • Aufsichtspflicht
    • Jugendschutzgesetz
    • Sexualstrafrecht (siehe Schutz des Kindeswohls)

Übersicht über die Leitungsaufgaben

  • Aufstellung eines Dienst- oder Zusammenkunftsplans
  • Planung der einzelnen Dienste/Zusammenkünfte
  • Durchführung der einzelnen Dienste unter Beteiligung der Kinder und Jugendlichen
  • Zusammenkünfte mit dem Betreuungsteam
  • Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung von sonstigen Freizeitmaßnahmen wie Ausflügen, Zeltlagern etc.
  • Mitarbeit in den örtlichen Feuerwehrgremien
  • Zusammenarbeit und Kontaktpflege zu den Verantwortlichen für Kinderfeuerwehrgruppen/Jugendfeuerwehren auf anderen Ebenen (Kreis-, Landes-, Bundesebene)
  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Planung und kostenbewusster Umgang mit Haushaltsmitteln
  • Verwaltung der Teilkasse des Feuerwehrvereins für die Kinder- bzw. Jugendfeuerwehr
  • Suche nach Sponsoren und Unterstützern
  • Erstellung und Bearbeitung einer Kinder- bzw. Jugendordnung
  • Ständige persönliche Weiterbildung
  • Erstellung von Jahresberichten und Statistiken der Mitgliederverwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beachtung und Unterweisung der Unfallverhütungsvorschriften
  • Sorge tragen für das Kinderwohl
  • Aufsichtspflicht führen

Quelle und Literatur