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Rollenkonflikte beim Leiten von Gruppen

Gruppenleitende stehen oft in Konflikt mit verschiedenen Rollen bzw. Erwartungen an ihre Rollen. Hier sind nicht nur die beschriebenen Rollen der Gruppenleitenden gemeint, sondern auch die Rollen, die zum Beispiel im Privatleben oder im Beruf zu erfüllen sind (Eltern, Partnerschaft, eigene Kinder, Beruf, Leitungskraft). In der Rolle des Elternteils agiert eine Person sicherlich anders als in der Rolle als Gruppenleiterin oder Gruppenleiter. Genauso hat eine Leitungskraft in der Einsatzabteilung andere Führungsaufgaben, denn als Leitung einer Gruppenstunde gilt es, diese verschiedenen Rollen und Rollenanforderungen für sich selbst sichtbar zu machen und sich damit aktiv auseinanderzusetzen, um ein angemessenes Leitungsverhalten zu zeigen. Dies ist Teil der Eigenkompetenz.

Im Konstrukt der Gruppenstunde haben die Kinder und Jugendlichen andere Erwartungen an die Betreuenden als die Führungskräfte der Wehr. Die Kinder und Jugendlichen erwarten ein ansprechendes Programm, Beteiligung, Spaß und Lockerheit, die Leitungskraft der Feuerwehr erwartet z. B. die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen, die Organisation des Dienstplans und eine fachlich korrekte Vermittlung der Feuerwehrtechnik. Hier müssen Gruppenleitende versuchen, die verschiedenen Erwartungen miteinander zu verbinden, Kompromisse zu finden und daraus Entscheidungen für das eigene Handeln zu treffen.

Umgang mit Macht, Distanz und Nähe bei der Gruppenleitung

Gruppenleitende haben gegenüber den Kindern und Jugendlichen eine natürliche Macht. Sie ist gegeben durch das Altersgefälle und durch die Aufsichtspflicht bzw. strukturelle Gegebenheiten in der Gruppenorganisation, für deren Umsetzung die Gruppenleitenden zuständig sind. Zusätzlich besitzen sie eine gewisse emotionale Macht, da die Kinder und Jugendlichen ihre Gruppenleitenden als Vorbilder sehen und von ihnen gemocht werden wollen.

Diese Macht müssen die Gruppenleitenden in einigen Situationen auch ausüben, beispielsweise wenn es um die Umsetzung der Aufsichtspflicht geht, also darum, dass kein Kind akut gefährdet wird.

Allerdings darf die Macht, die natürlich besteht, nicht ausgenutzt werden. Kinder könnten beispielsweise herabgesetzt, vorgeführt oder lächerlich gemacht werden. Das müssen Gruppenleitende dadurch vermeiden, indem sie sich damit auseinandersetzen, welche Macht sie haben. Sind sie sich der Macht bewusst, können sie ihr Handeln darauf ausrichten und versuchen, in Situationen, in denen Machtausübung nicht notwendig ist, darauf zu verzichten. Stattdessen sollten die Kinder und Jugendlichen dazu ermutigt werden mitzubestimmen, eigene Entscheidungen zu treffen und sich beschweren zu dürfen. So werden die Kinder und Jugendlichen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit gestärkt und damit präventiv auf Situationen (zum Beispiel sexualisierte Gewalt) vorbereitet, in denen sie gefährdet sein könnten.

Auch auf körperlicher Ebene sollte der Umgang mit Macht angemessen sein. Zu körperlicher Nähe kann es zum Beispiel in Anleitungssituationen, beim Trösten im Zeltlager oder auch beim Duschen im Schwimmbad kommen. Durch unreflektiertes Annähern an die Kinder und durch Missachtung von Abwehrreaktionen kann Macht missbraucht werden und zu übergriffigem Verhalten führen. Die Grenzen der Kinder und Jugendlichen und die eigenen Grenzen müssen gegenseitig geachtet und respektiert werden.