Anforderungen und Aufgaben

Ein Jugendlicher führt eine Übung im Anfertigen von Knoten aus, wobei er durch die Jugendfeuerwehrwartin Unterstützung erfährt.

Betreuende in Kinder- und Jugendgruppen haben folgende (Haupt-)Aufgaben:

Anforderungen an die Betreuenden

Um die Tätigkeiten der Ausbildung und Betreuung übernehmen zu können, bedarf es in der Regel sowohl fachlicher (feuerwehrtechnischer) als auch pädagogischer Grundkenntnisse. Eine Betreuung ohne feuerwehrtechnische Grundkenntnisse ist auch möglich. Diese Betreuenden sind dann je nach Qualifikation einzusetzen. Es ist besonders in Kindergruppen sinnvoll, Personen mit rein pädagogischem Hintergrund (z. B. Erzieherin oder Erzieher in einer Kita) einzubinden, um den pädagogischen Teil abzudecken und andere Impulse in die Arbeit mit Kindern einfließen zu lassen.

Anders als bei Ausbildenden in der Feuerwehr, die mindestens die Qualifikation zum Gruppenführer haben müssen, liegt der Schwerpunkt bei der Qualifikation von Betreuenden in der Kenntnis der psychischen und physischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie der pädagogischen Kompetenz, die Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu motivieren und Konflikte innerhalb der Gruppe zu vermeiden bzw. zu schlichten.

Die Ausbildung der Betreuenden im Bereich Rechtsgrundlagen ist unter den Hauptaspekten Aufsichtspflicht und Schutz des Kindeswohls sowie Kinderrechte (die auch für Jugendliche gelten) durchzuführen. Jugendleitercard-Schulungen sind zu empfehlen!

Übersicht über die Schwerpunktthemen der fachlichen Qualifikation von Betreuenden

Übersicht über die Leitungsaufgaben


Quelle und Literatur


Autorin und Autoren

  • Dr. Andreas Adams, Hessische Jugendfeuerwehr
  • Imke Klotzbuecher, ehemals Jugendfeuerwehr Schleswig-Holstein
  • Marcus Moser, Jugendfeuerwehr Hamburg