Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Deutsche Jugendfeuerwehr im Deutschen Feuerwehrverband e.V. als Websitebetreiberin ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.

Wir orientieren uns an dem Standard der Barrierefreiheit, der ab Sommer 2025 verpflichtend ist.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.bildung.jugendfeuerwehr.de

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 15.03.2026 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 15.03.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns: Telefon des Bundesjugendbüros der Deutschen Jugendfeuerwehr: 030 28 88 48 8 10 oder info@jugndefeuerwehr.de

Ihre Meldung war ohne Erfolg? 

Sie haben uns ein Problem mit unserer Internet-Seite gemeldet.
Wir brauchen bis zu 4 Wochen Zeit zur Bearbeitung. 
Bitte warten Sie diese 4 Wochen ab. 

Sie können sich weiter beschweren, 

Beschweren Sie sich dann bei: 

Landes·beauftragte für digitale Barriere-Freiheit
Der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei – 

Anschrift:
Jüdenstraße 1
10178 Berlin
Telefon: 030 90 22 31 51 5
E-Mail: Landesbeauftragte-Digitale-Barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de 

Link zum Kontaktformular der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (in Alltags·sprache)

Weitere Informationen zum Durchsetzungs·verfahren und der Landes·beauftragten für digitale Barriere-Freiheit (in Alltags·sprache)

Förmliche Bestätigung über die Barrierefreiheit unserer Website

Wir haben die Barrierefreiheit unserer Website durch die Agentur Berlin Bytes GmbH barrierefrei entwichelt. Eine Testung nach Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 conformance level A (Essential), AA (Ideal support) besteht die Webseite. Zugliech besteht die Webseite mit dem BIK BITV-Test oder Prüftool als Selbstprüfung.

Technische Voraussetzungen 

Diese Seite verwendet das Opensource Content Management System WordPress. Es entspricht den „Web Content Accessibility Guidelines“ Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 AA für Menschen mit Behinderung, einschließlich Blindheit und Sehbehinderung, Taubheit und eingeschränktem Hörvermögen, Lernbeschränkungen, kognitive Einschränkungen, Bewegungseinschränkungen, Sprachbehinderung, Lichtempfindlichkeit, sowie Kombination von diesen.

Das CMS WordPress ist auch verwendbar für Content-Autoren mit Einschränkungen entsprechend dem Level ‚AA‘ Authoring Tool Accessibility Guidelines (ATAG 2.0).

Diese Seite wurde so entwickelt, dass unterschiedliche Arten des Zugriffs und der Nutzung berücksichtigt werden.

Standardkonformität

Diese Website verwendet unterstützende Technologien nach den aktuellen Vorgaben. Die Standards und die Inhalte der Website sind jedoch im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Wenn die Website nicht mehr korrekt validiert, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Jugendfeuerwehr.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.03.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.03.2026 überprüft.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website entspricht der Richtlinien der WCAG 2.1 AA oder WCAG2.2. AA. Dies entspricht zugleich ISO-Norm 40500/EN 301 549.

Im Einzelnen:

Exkurs zu gendergerechter Sprache 

Auf dieser Webseite wird das Sternchen/der Asterix für gegenderte Formen verwendet.  

Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) 

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT)  hat die Barrierefreiheit gendergerechter Sprache in einer Studie 2019 untersucht. Neben einer technischen Prüfung auf Basis der internationalen Web-Richtlinien wurden Befragungen mittels leitfadengestützter Interviews durchgeführt.

Das BFIT kommt zu dem Ergebnis:

„Gendergerechte Sprache fördert Inklusion und Teilhabe durch sprachliche Wahrnehmung. […] Das Gendern berührt als sprachlicher Ausdruck in digitalen Anwendungen, Fragen der Freiheit und der Demokratie von Menschen mit Behinderungen. BFIT-Bund schließt sich der Expert*innen Meinung an und empfiehlt unter der Maßgabe ihres Auftrages nach §8 BITV, das Gendern mit dem Asterisk.“

Auch die Selbstvertretung der LGBTI*Q- Community wurde befragt: 

Die Selbstvertretung der LGBTI*Q spricht sich für die Verwendung des Asterisks aus. Der Genderstern ist bereits im Wortbild der Selbstvertretung als bedeutungstragende Einheit enthalten. Andere Genderzeichen werden toleriert. (6.3.6.)

https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/empfehlung-gendergerechte-digital-barrierefreie-sprache-studie-koehler-wahl.html

Empfehlung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e. V.

„Falls jedoch mit Kurzformen gegendert werden soll, empfiehlt der DBSV, das Sternchen zu verwenden, weil es laut Veröffentlichungen des Deutschen Rechtschreibrates die am häufigsten verwendete Kurzform ist und so dem Wunsch nach einem Konsenszeichen am nächsten kommt. Zudem ist davon auszugehen, dass Doppelpunkt und Unterstrich für sehbehinderte Menschen schlechter erkennbar sind als das Sternchen.“

https://www.dbsv.org/gendern.html

zuletzt geändert am 15.03.2026